FFP2-Maskenpflicht ab dem 01.10.2022

Liebe Patientinnen,

liebe Patienten,

für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher

in Arztpraxen ist das Tragen einer FFP2-Maske

ab dem 01.10.2022 verpflichtend!!!

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihr Praxisteam

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856